Mobile
Apps

Die Kundenorientierte Unternehmens App für jedes Budget!

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....mehr als 12 Millionen verkaufte Smartphones nur in Deutschland für das Jahr 2011 sprechen eine deutliche Sprache....



Verpassen Sie nicht diese Technologie wachstumsorientiert für sich arbeiten zu lassen.

Wir liefern Ihnen Ihre eigene App. Natürlich mit ihrem Design, Logo und Wunschnamen, zum Download im iTunes Appstore für iPhone und iPad, sowie für Android Smartphones
und allen HTML5 fähigen Geräten!

Setzen auch Sie auf das MarketingTool der Zukunft. Alle Vorteile Ihrer eigenen App zeigen  wir Ihnen gerne in einer unverbindlichen 15 Minuten Onlinepräsentation.


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Vipro
CityApp

Die mobile multimediale Plattform für Städte und Gemeinden!

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Die mobile multimediale Plattform
für Städte und Gemeinden!


Die Vipro CityApp ist ein bahnbrechender Kommunikationskanal zwischen Stadt, örtlichen Unternehmen, Dienstleistern und Bürgern. Ziel der Vipro CityApp ist es, einen vollständigen Überblick über alle Einzelhändler, Dienstleister, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, sozialen Angeboten und Bildungsinstitutionen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu bieten.
…und vieles mehr!

Die Vipro CityApp ist eng verknüpft mit dem Internetportal der Stadt oder Gemeinde. Alle Inhalte der App werden zudem von den jeweiligen Stadtverwaltungen selbst gepflegt, gestaltet und aktualisiert.
Das garantiert immer aktuelle Inhalte – aus Ihrer Stadt, für Ihre Stadt.

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Video
Produktion

Videos die begeistern, informieren und einfach im Web überzeugen!

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Sagen Sie mehr als 1000 Worte


In unseren Videos sind Sie der Regisseur!

Wir helfen Ihnen, genau das Image zu vermitteln, das Sie haben wollen. Egal ob Sie Konsumenten für Ihr Produkt, Gäste oder Personal suchen – wir sind der richtige Partner für audiovisuelle Produktionen vom Profi.
Unser Team aus eigenen Kameraleuten und kreativen Köpfen begleitet Sie während Ihres Videoprojektes und erfüllt Ihnen jeden Wunsch. Von ersten Ideen zum Gesamtkonzept bis hin zu Aufnahmen, Schnitt und Nachbearbeitung stehen wir Ihnen professionell zur Seite. Ein großes Netzwerk aus Darstellern, Moderatoren und Sprechern (auch international) garantiert dabei beste Ergebnisse.
Gerne unterstützen wir Ihr Videoprojekt ebenfalls bei dem Thema Video-Marketing (VSEO), damit Ihr Video mehr Kunden erreicht und Ihnen so mehr Umsatz bringt!
Unsere Videoproduktionen zu fairen Preisen sind auch ideal für kleine Betriebe und mittelständische Firmen. Fragen Sie nach unseren Paketen!

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Web
Services

Bausteine für den Erfolg im Web!

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Webservices – Bausteine für den Erfolg im Web!


Im meistgenutzten Medium der Welt ist ein gelungener Webauftritt,
die richtige Nutzung der Social Media Kanäle
oder aber der Einsatz eines Umsatzbringenden Online-Shops
für Unternehmer heute unerlässlich.

Bei uns bekommen Sie professionelle und kompetente Beratung zu folgenden Themen:
- Webdesign
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- Social Media Marketing
- E-Commerce
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Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

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Allgemeine Geschäfts- und Domainregistrierungsbedingungen der Vipro Media GmbH
für alle Dienstleistungen und Tarife

Die Vipro Media GmbH produziert und lizensiert Audio-visuelle Produktionen und Design-Elemente zur Nutzung im Internet, TV und anderen audio-visuellen Medie. Desweiteren bietet die Vipro Media GmbH Dienstleistungen und Leistungen im Bereich Web- und Video-Hosting,  Webdesign, Softwareprogrammierung, Mobile Apps sowie die dazu gehörenden Bereiche Print und Medienerstellung. Neben der individuellen Produktion in Absprache mit dem Auftraggeber bietet die Vipro Media GmbH auch die Möglichkeit des Online-Kaufs mit kompletter Internet-Auftragsabwickelung für die Produktion von bestimmten audio-visuellen Dienstleistungen auf Basis und/oder in Verbindung mit vorgefertigten Layouts - sogenannten Templates.


1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der Vipro Media GmbH, Cronestraße 4 in Coesfeld (nachfolgend Vipro Media), mit Dritten bzw. an Dritte (folgend Kunde) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer (§ 14 BGB) haben diese AGB sowie gegebenenfalls die Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von Vipro Media widersprochen werden. Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer ausdrücklichen, schriftlichen Vereinbarung mit adcetera. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.

1.3 Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn Vipro Media nicht ausdrücklich darauf Bezug nimmt.

2. Vertragsabschluß

2.1 In Angeboten, Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben der Vipro Media sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung unserer Rechnung.

3. Liefertermine und Fristen

3.1 Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie von Vipro Media im Einzelfall schriftlich als Fixtermine bestätigt worden sind. Die Einhaltung eines jeden Liefertermins oder einer Frist durch Vipro Media setzt voraus, dass Vipro Media sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und ggf. Genehmigungen rechtzeitig zugegangen sind. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Ereignisse, die von Vipro Media nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.

3.2 Liefertermine und Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. das bestellte Produkt / die Leistung abgenommen ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe des Produktes oder der Leistung auf die den Transport durchzuführende Person oder Einrichtung über. Dies gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel von Vipro Media, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

3.3 Wird ein Liefertermin oder eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten Vipro Media vorliegt.

3.4 Vipro Media ist jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.

3.5 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Vipro Media berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendenden Waren auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Weder eine solche Versicherung, noch eine etwa vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Vipro Media haben einen Einfluss auf den Gefahrenübergang gemäß Ziffer 3.2.

3.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten - entbinden Vipro Media für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, ist ad-cetera berechtigt vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

4. Dienst- und Beratungsleistungen

4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vipro Media Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.

4.2 Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit wird mit 15 Minuten angesetzt. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst- und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss verbindlich.

4.3 Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von Vipro Media zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden können, informiert Vipro Media den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütung vereinbaren. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.

4.4 Vipro Media ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.

 5. Mitwirkungspflichten, Abwerbung

5.1 Um die vertragsgemäße Erfüllung durch Vipro Media zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass Vipro Media rechtzeitig, d.h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für

welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.

5.2 Ggf. hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch Vipro Media kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.

5.3 Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.

5.4 Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird ad-cetera vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist Vipro Media ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von Vipro Media ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird vereinbart.

6. Softwareüberlassungsbedingungen

6.1 Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt Vipro Media dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die erworbene Vipro Media oder Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für die dazugehörende Dokumentation einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Frist. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei adcetera

bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller.

6.2 Vipro Media kann ihre Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.

6.3 Setzt der Kunde, nach ausdrücklichem Hinweis von Vipro Media auf mögliche Risiken, Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. Vipro Media übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung, gleich

welcher Art.

6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von Vipro Media Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellcode ist nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen

schriftlichen Vereinbarung mit Vipro Media.

6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen besonderen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.

7.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an Vipro Media ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.

7.3 Alle Forderungen von Vipro Media einschließlich derjenigen für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von Vipro Media bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder Vipro Media nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen Vipro Media berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen. Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann Vipro Media vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.

7.4 Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist die Vipro Media GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden auf die von Vipro Media GmbH bereitgestellten Speichermedien zu sperren. Die Vipro Media GmbH wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels E-Mail an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist Vipro Media berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Im Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrtem Zugang fort. Nach Sperrung des Zuganges ist es dem Kunden nicht möglich, die ihm vertragsgemäß auf seinem Account eingerichteten E-Mail-Postfächer abzurufen.

7.5 Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

8. Rücktritt

8.1 Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet Vipro Media dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von Vipro Media gesondert in Rechnung gestellt wird.

8.2 Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen an Vipro Media (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250,00 EURO, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Vipro Media behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von Vipro Media, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.

9.2 Jede Verarbeitung der von Vipro Media gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für Vipro Media, ohne dass Vipro Media daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von Vipro Media stehenden Produkten mit anderen Waren steht Vipro Media das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von Vipro Media. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von Vipro Media stehenden Vorbehaltsprodukte für Vipro Media mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.

9.3 Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von Vipro Media gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.

9.4 Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an Vipro Media ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, ggf. auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des

Eigentumsanteiles von Vipro Media an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Vipro Media kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.

9.5 Der Kunde wird ad-cetera jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an Vipro Media abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von Vipro Media hinweisen und Vipro Media unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.

9.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist Vipro Media jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch Vipro Media gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung wenn Vipro Media dieses ausdrücklich mitteilt.

9.7 Vipro Media wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10. Betriebsgegenstände und Urheberrecht

Die von Vipro Media zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten und speziell angefertigten Betriebsgegenstände, insbesondere hergestellte Filme, Klischees, Lithografien und Datensätze bleiben, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden, bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Kunde haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen. Eine Schadensersatzpflicht unsererseits für die Löschung von uns erstellter Datensätze ist nicht gegeben.

11. Copyright

Das Copyright für Vertragserzeugnisse, Präsentationsobjekte, Entwürfe, etc. (auch digitaler Art) liegt generell bei Vipro Media. Mit der Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung an Vipro Media erhält der Kunde das Nutzungsrecht an dem Vertragserzeugnis, den Präsentationsobjekten, Entwürfen (auch digitaler Art) etc. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Kunden berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen.

12. Impressum

Vipro Media kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf das Unternehmen hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

13. Abnahme

Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel vierzehn Tage angesehen.

14. Gewährleistung

14.1 Vipro Media gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet Vipro Media, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.

14.2 Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist Vipro Media von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängel ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.

14.3 Im Falle der Gewährleistung ist Vipro Media zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird Vipro Media berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von Vipro Media bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der Vipro Media über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukt im Sinne von Ziffer 9.2 handelt.

14.4 Der Kunde gewährt Vipro Media die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, ist Vipro Media von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.

14.5 Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.

14.6 Alle Gewährleistungsverpflichtungen von Vipro Media für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von Vipro Media daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt Vipro Media keine Gewährleistung.

14.7 Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt. Das Recht auf kostenlose Gewährleistung besteht nur am Anlieferungs- bzw. Aufstellungsort durch Vipro Media. Der Kunde hat sämtliche Mehrkosten der Gewährleistung zu tragen, die sich aus der Verbringungen der Waren an einen anderen Ort ergeben. Dies gilt insbesondere auch bei Verbringung ins Ausland. Bei Schäden, die nach Verbringung der Ware an einen anderen, als dem ursprünglichen Aufstellungsort entstehen, haftet Vipro Media nur, wenn der Kunde nachweist, dass ein Transportschaden nicht vorliegt.

15. Schadensersatzansprüche

15.1 Gegen Vipro Media gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Vipro Media oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von Vipro Media den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.

15.2 Die Haftung von Vipro Media für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.

15.3 Vipro Media haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Vipro Media deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Ziffer 15.2 gilt entsprechend.

15.4 Der Kunde ist verpflichtet, Vipro Media den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.

16. Haftungsfreistellungen

16.1 Sollte ein von Vipro Media hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt Vipro Media den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. Vipro Media übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde Vipro Media unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem Vipro Media schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit Vipro Media abstimmt.

16.2 Sind gegen den Kunden Ansprüche gemäß Absatz 1 geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann Vipro Media auf ihre Kosten das betroffene Produkt in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Wahlweise kann Vipro Media zudem das Produkt zurücknehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich eines dem Alter des Produktes angemessenen Minderungsbetrages erstatten, oder das Nutzungsrecht erwerben.

16.3 Vipro Media ist von allen Verpflichtungen nach Ziffern 16.1 und 16.2 freigestellt, falls die Ansprüche Dritter auf vom Kunden bereitgestellten Kundenprogrammen oder Daten basieren oder darauf beruhen, dass das Produkt nicht in einer gültigen, unveränderten Originalfassung oder unter andere als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen genutzt wird.

16.4 Aufträge vom Kunden überlassenen Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Angaben des Kunden werden von Vipro Media ohne Prüfung einer eventuellen Verletzung von Schutzrechten Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Sofern durch eine solche Auftragsdurchführung Eingriffe in fremde Rechte erfolgen sollten, die auf Anweisungen/Vorgaben des Kunden zurückgehen, haftet dafür ausschließlich der Kunde. Er hat insoweit Vipro Media von allen Schäden/Forderungen Dritter freizustellen, insbesondere soweit sie in diesem Zusammenhang von Dritten gegen Vipro Media gemacht werden.

16.5 Weitergehende Verpflichtungen von Vipro Media bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Schutzrechten Dritter bestehen nicht.

17. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer

Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer oder Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.

18. Sonstiges

18.1 Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus einem Vertrag mit Vipro Media abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten, es sei denn, Vipro Media gibt einer solchen Maßnahme ihre vorherige schriftliche Zustimmung.

18.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.

18.3 Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist Coesfeld. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

18.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

19. Datenspeicherung, Geheimhaltung

Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

20. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig, wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

21. Salvatorische Klausel

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



Rosendahl, den 01.07.2010